Was wir für Sie tun können


Zu unseren Leistungen gehört alles was alltäglich im Haushalt anfällt wie u.a.:

  • saugen
  • wischen
  • Staub wischen
  • Wäsche machen
  • Betten beziehen
  • einkaufen und verräumen
  • abwaschen
  • Spülmaschine ein und ausräumen
  • sich mit dem Kunden beschäftigen: reden, Spiele spielen, vorlesen etc.

Was nicht zu unseren Leistungen zählt ist z.B.:

  • reines Fenster putzen
  • Keller u. Dachböden entrümpeln
  • Grundreinigungen
  • Fassadenreinigung oder Gartenarbeit


- Eine privat gesuchte Haushaltshilfe müssten Sie  sozialversicherungspflichtig anmelden. Unsere Aufgabe ist es, Sie von dieser nervenkostenden Aufgabe zu befreien, und stellen Ihnen schnell und unbürokratisch eine unserer erfahrenen Haushaltshilfen zur Seite. Die Kosten hierfür trägt Ihre Kranken- oder Pflegekasse mit der wir direkt abrechnen können.. Wir sind bemüht während der gesamten Dauer, dieselbe Haushaltshilfe bei Ihnen zu belassen.
Meist finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse bereits einen Vordruck auf "Haushaltshilfe", den Sie von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen und zur Krankenkasse schicken können. Denn, nach einem Krankenhausaufenthalt stehen Ihnen meist "nur" vier Wochen Haushaltshilfe zu. Je früher der Antrag also dort eintrifft, desto eher haben Sie die Genehmigung!

Wann Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht

- Wenn bei Ihnen eine Kur, Reha oder ein Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einem Unfall ansteht, und bei Ihnen ein Kind unter zwölf Jahren oder ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt
- Sie haben wegen einer schweren Krankheit, oder Verschlimmerung gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Sie sind schwanger und Ihnen wird Bettruhe - aufgrund befürchteter Probleme verordnet.
Sie haben eine Risikoschwangerschaft oder hatten einen Kaiserschnitt.

Entlastungshilfe bei Pflegegrad

Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie den Anspruch der Entlastungshilfe nach § 45b SGB XI, mit dem Sie monatlich 125 € zur Verfügung haben. Nehmen Sie diesen nicht in Anspruch, wird der Betrag bei Ihrer Pflegekasse für 18 Monate angespart und verfällt dann. Die 125 € können Sie für Entlastungen, je nach persönlichem Bedarf in Anspruch nehmen, die wir, auf Wunsch, direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.
Des Weiteren steht Ihnen ab PG 2 die Verhinderungspflege, sowie die Kurzzeitpflege zu. Diese Budgets sind:
Verhinderungspflege: 1612,- Euro/Jahr
Kurzzeitpflege: 806,- Euro/Jahr