Was wir für Sie tun können
Den Zeitpunkt einer Krankheit kann man sich nicht aussuchen. Wenn es einen dann doch ereilt und man im Bekannten- und Verwandtenkreis um Hilfe bittet, dann hat man dort gerade keine Zeit, oder nicht in dem Umfang wie Sie es bräuchten.
Eine privat gesuchte Haushaltshilfe müssten Sie, um nicht Beihilfe zur Schwarzarbeit zu leisten, sozialversicherungspflichtig anmelden. Unsere Aufgabe ist es, Sie von dieser nervenkostenden Aufgabe zu befreien, und stellen Ihnen schnell und unbürokratisch eine unserer erfahrenen Haushaltshilfen zur Seite. Die Kosten hierfür trägt Ihre Kranken- oder Pflegekasse mit der wir direkt abrechnen. Wir sind bemüht während der gesamten Dauer der Verordnung, dieselbe Haushaltshilfe bei Ihnen zu belassen.
Wenn Sie krank sind und/oder Kinder unter 12 bzw. 14 Jahren in Ihrem Haushalt leben, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und/oder mit Ihrem Hausarzt.
Meist finden Sie auf der Homepage Ihrer Krankenkasse bereits einen Vordruck auf "Haushaltshilfe", den Sie von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen und zur Krankenkasse schicken können. Denn, nach einem Krankenhausaufenthalt stehen Ihnen meist "nur" vier Wochen Haushaltshilfe zu. Je früher der Antrag also dort eintrifft, desto eher haben Sie die Genehmigung!
Wann Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht
- Wenn bei Ihnen eine Kur, Reha oder ein Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einem Unfall ansteht, und bei Ihnen ein Kind unter zwölf Jahren oder ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt lebt
- Sie haben wegen einer schweren Krankheit, oder Verschlimmerung gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Sie sind schwanger und Ihnen wird Bettruhe - aufgrund befürchteter Probleme verordnet.
Sie haben eine Risikoschwangerschaft oder hatten einen Kaiserschnitt.
Entlastungshilfe bei Pflegegrad
Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie den Anspruch der Entlastungshilfe nach § 45b SGB XI, mit dem Sie monatlich 125 € zur Verfügung haben. Nehmen Sie diesen nicht in Anspruch, wird dieser Betrag bei Ihrer Pflegekasse für 18 Monate angespart und verfällt dann. Die 125 € können Sie für Entlastungen, je nach persönlichem Bedarf in Anspruch nehmen, die wir auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.